Aufgaben
Wasser- und Bodenverbände haben Aufgaben der Gewässerunterhaltung, der Deichpflege, dem Hochwasserschutz, der Wege- und Brückenunterhaltung, aber auch verwandte Aufgabengebiete.
In Deutschland gibt es mehrere tausend Wasser- und Bodenverbände. Ihre Rechtsgrundlage haben sie im Wasserverbandsgesetz vom 12. Januar 1991 (BGBl. I S. 405), das exakt "Gesetz über Wasser- und Bodenverbände" heißt. Inhaltlich übernehmen diese genossenschaftlich organisierten Körperschaften des öffentlichen Rechts unterschiedlichste Aufgaben, ein Großteil der Verbände verfolgt auch agrarwirtschaftliche Ziele. Mitglieder sind Landwirte, Grundeigentümer im Verbandsgebiet, allgemein diejenigen, die von der Tätigkeit des Verbandes Vorteile haben und an seinen Kosten beteiligt werden.
An der Spitze jedes dieser Verbände steht der Vorstand, dessen Repräsentant oft als Verbandsvorsteher o.ä. bezeichnet wird. Die Wasser- und Bodenverbände werden in einigen Bundesländern durch eigene Spitzenverbände vertreten, so z.B. in Niedersachsen der Wasserverbandstag, der auch die Länder Bremen und Sachsen-Anhalt umfasst. Auf allen Ebenen finden auch Erfahrungsaustausche, in Niedersachsen auch parlamentarische Abende statt. Auf Bundesebene vertritt die Interessen der Deutsche Bund für verbandliche Wasserwirtschaft e.V. (DBVW) mit Sitz in Potsdam und Hannover(www.dbvw.de).
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Hochwasserschutz
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Deichunterhaltung
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Staustufenunterhaltung
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Grabenpflege
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Straßenunterhaltung
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Brückenunterhaltung
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Entwässerung von Privatgrundstücken
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Umweltschutz - Biotope - Solgleiten

